Kleine Laserkunde
Medizinische Lasergeräte, die zwischen 5 und 500 Milliwatt (mW) Leistung abgeben ohne thermische, also zerstörende Wirkungen im Organismus zu hinterlassen, nennt man Softlaser. Diese "schwachen" Apparate mit ihren großartigen Wirkungen, die sowohl zur Behandlung am Punkt, als auch in der Fläche eingesetzt werden, haben in den letzten Jahrzehnten einen unvergleichlichen Siegeszug in Akupunktur- und TCM-Praxen, bei Schmerztherapeuten, Hebammen, Physiotherapeuten etc. angetreten. Diese faszinierende Technik läßt sich zweifach, zur Diagnose und zur Therapie verwenden. Je größer aber die Nachfrage wurde, desto mehr Anbieter mit immer mehr verwirrenden Begriffsschöpfungen und überflüssigen technischen Spielereien tummeln sich. Mit der Firma Aku-Klar steht Ihnen einer der größten und erfahrensten unabhängigen Laseranbieter als Berater zur Seite. Um Sie bei der Auswahl des richtigen Gerätes zu unterstützen und Ihren Weg durch den Dschungel der Wellenlängen, Frequenzen und verschiedensten Hersteller zu erleichtern, hier zunächst eine kleine Begriffskunde rund um die Softlaser.
Rotlicht oder Infrarot:
Weil im mittleren Drittel des letzten Jahrhunderts medizinische Laserforschung unabhängig voneinander in verschiedenen Teilen der Welt begonnen wurde und dabei teils sichtbares Rotlicht (ca. 620 bis 690 Nanometer nm), teils Infrarotlicht (750 bis 920 nm, rot, aber außerhalb des sichtbaren Spektrums) verwendet wurde, gibt es beide Laserarten bis heute nebeneinander. Die jeweiligen Hersteller und "Fangruppen" bombardieren sich gegenseitig mit diversen Gutachten, ohne dass ein eindeutiger Sieger erkennbar wäre. Als Anhaltspunkte können folgende Aspekte dienen: Bei der reinen Bestrahlung von Akupunktur- oder Triggerpunkten ist es unerheblich, ob Sie Rotlicht oder Infrarotlicht verwenden. Bei der Bestrahlung von schlecht heilenden Wunden, Verbrennungen oder entzündlichen Prozessen gibt es Vorteile beim Rotlicht-Laser, dessen Licht dem körpereigenen Alarmlicht ähnelt, das die Fresszellen zur gegenseitigen Aktivierung verwenden. Wenn Sie den Laser zur Diagnose verwenden wollen, zum Beispiel mittels RAC-Tastung, ist die Benützung eines Infrarotlicht-Gerätes unumgänglich, weil Sie hier verschiedene Frequenzen nach Nogier, Bahr und anderen verwenden sollten, die im Regelfall nur bei Infrarotlicht-Lasern angeboten werden.
Wellenlänge:
Laserlicht im Gegensatz zur gewohnten Glühbirne zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass ausschließlich Licht einer einzigen Wellenlänge emittiert werden darf, während Licht sonst aus der Mischung verschiedenster Lichtsorten besteht (weißes Licht z. B.). Die verschiedenen Lichtfarben ergeben sich aus der unterschiedlichen Länge der Schwingung, die das ausgesandte Licht aufweist. Die Einheit für diese Wellenlänge ist Nanometer (nm). Für das Indikationsspektrum der Softlaser wird fast ausschließlich Licht des roten Spektrums verwendet, weil nur dies tieferes Eindringen ins Gewebe ermöglicht, wie es erforderlich ist, um z. B. einen tiefer liegenden Akupunkturpunkt zu stimulieren. Grünes oder blaues Licht etwa wird an der Hautoberfläche sofort reflektiert und ist somit weitgehend unbrauchbar. Für Rotes Licht dagegen gibt es quasi ein "Fenster", durch das das Licht auch in tiefere Schichten vordringen kann, wobei es nebensächlich ist, ob sie dafür rotes oder infrarotes Licht verwenden.
Frequenzen:
Beginnend mit Dr. Nogier in Frankreich und fortgesetzt von Bahr, Elias, Reininger u. a. wurde festgestellt, dass die Wirksamkeit der Infrarotlicht-Laser zunimmt, wenn man das Laserlicht nicht gleichmäßig abgibt, sondern die Emission quasi zerhackt. Im Sinne von angeschaltet, abgeschaltet, angeschaltet wird die Lichtaussendung oftmals pro Sekunde unterbrochen. Die Häufigkeit dieser An-Abschaltung wird als Frequenz bezeichnet und in Hertz (Hz) angegeben. Dabei bedeutet z. B. 2,28 Hz (= Nogier-Frequenz A), dass das Gerät die Abstrahlung 2,28 mal pro Sekunde an- und ausschaltet. Der Energiegehalt des Lichts (Laserleistung) bleibt dabei aber in jeder "Eingeschaltetphase" konstant. Zu beachten ist aber bei der Laserarbeit mit Frequenzen, dass ein derartiges Gerät im Schnitt die Hälfte der Therapiezeit "ausgeschaltet" ist, also auch nur die Hälfte der Energiemenge abgibt. Zum Beispiel ein 30 mW Infrarot-Laser appliziert im Frequenzbetrieb die selbe Energiemenge pro Minute, wie ein 15 mW Rotlicht-Laser ohne Frequenzen. Wird das Infrarotgerät im Dauerstrahlmodus eingesetzt (= alle Frequenzen sind ausgeschaltet), tritt dieser Minderungseffekt nicht ein.
Laserleistung:
Der Energiegehalt des ausgesendeten Laserlichts pro Zeiteinheit ist die Laserleistung, die in Milliwatt (mW) oder Watt (W) angegeben wird. Die Laserleistung, vereinfacht häufig auch "Stärke" genannt, ist wenig maßgeblich für die Frage Therapieerfolg, ja oder nein. Man kann auch mit verhältnismäßig schwachen Lasern gute Erfolge erzielen. Aber! Die Laserleistung ist bestimmend für die Therapiezeit, die Sie für die Patientenbehandlung aufwenden müssen und damit letztlich für das Maß an wirtschaftlichem Erfolg, der Ihnen aus dem Laser erwächst. Sofern sie wenigstens 5-mW-Laser (Untergrenze) einsetzen, spielt die Stärke dann kaum eine Rolle, wenn Sie ausschließlich Punktbestrahlungen vornehmen wollen, weil hier die Behandlungszeiten pro Punkt bei "starken" und "schwachen" Lasern sehr ähnlich sind. Wenn Sie aber häufiger Verletzungen, Wunden, Narben Störfelder etc. bestrahlen, also in der Fläche wirken wollen, wird die Frage der Laserstärke zunehmend zur Frage der Wirtschaftlichkeit in der Praxis. Um allein das Minimum der Bestrahlungsdosis in der Fläche von 1 Joule pro Quadratzentimeter zu applizieren, benötigen Sie bei einem 10-mW-Gerät 100 Sekunden, bei einem 50-mW-Laser nur noch 20 Sekunden. Eine mittelgroße Wunde beschäftigt Sie oder Ihre Helferin bei unserem Beispiel also entweder 10 Minuten oder nur noch zwei. Die Frage nach der Häufigkeit derartiger Therapien in ihrer Praxis bestimmt also letztendlich die Stärke des Lasergerätes, das Sie benötigen.
Dauerstrich oder gepulst:
Die Wellenlänge (nm) bestimmt die Farbe des ausgesendeten Lichts, die Frequenz (Hz) klärt ob und wie oft die Lichtabgabe während der Bestrahlung unterbrochen wird und die Laserleistung gibt an, wie viel Energie pro Zeiteinheit und Fläche appliziert wird. Bleibt schließlich noch die Frage offen, ob die Energieabgabe (Bestrahlung) gleichmäßig oder ungleichmäßig erfolgt? Strahlt das Laserlicht gleichmäßig, im Sinne von konstanten Energiewerten, spricht man von einem Dauerstrichlaser (unabhängig davon, dass dieser Dauerstrich u. U. im Sinne von Frequenzen an- und abgeschaltert wird). Schwillt die abgegebene Leistung aber bis zu einem Maximum an, sinkt dann wieder bis 0 ab, um erneut anzuschwellen, spricht man von gepulsten Lasern. Bei gepulsten Lasern wird immer die höchstmögliche Spitzenleistung angegeben (z. B. 10 Watt), die aber nur jeweils für den Bruchteil einer Sekunde erreicht wird. Im Durchschnitt der gesamten Therapiezeit liegt die abgestrahlte Energiemenge dann wieder im Milliwattbereich.
Laserschutzbeauftragte:
Die meisten Lasergeräte, die nicht für operative Zwecke gedacht sind, unterliegen gesetzlich der Laser-Schutzklasse 3B. Die Klasse 3B beginnt bei Geräten mit einer Leistung von 5 mW. Schwächere Geräte werden vom Gesetzgeber als wirkungslos und somit auch nicht gesetzlich regelbedürftig erachtet. Trotzdem gibt es in großer Zahl Therapeuten, die mit Geräten der Marken Biolas oder CEPES arbeiten und von großen Erfolgen sprechen, obwohl diese Geräte deutlich unter 5 mW Leistung abgeben und nicht den Bestimmungen und Einschränkungen des Medizin-Produkte-Gesetzes unterliegen. Für die medizin-gesetzlich definierten Softlaser der Klasse 3B gelten aber folgende gesetzlichen Bestimmungen (eine Auswahl):
Die meisten Geräte sind einmal pro Jahr von Personen mit entsprechend autorisierten Meßgeräten (z. B. Fa. Aku-Klar) zu überprüfen. Die Überprüfung und ihr Ergebnis muss den Vorschriften gemäß dokumentiert sein. Wer sein Gerät bei Aku-Klar gekauft hat, wird von uns automatisch zu den entsprechenden Fälligkeiten erinnert.
In jeder Praxis, in der Softlasergeräte eingesetzt werden, muss eine Person als Laserschutzbeauftragter benannt sein, die eine entsprechende Ausbildung mit Zertifikat nachweisen muss. Die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten kann beispielsweise bei Kursen der DÄGfA oder der Fa. Aku-Klar absolviert werden. Auch z. B. der TÜV bietet derartiges an, integriert aber die viel auflagenstrengere Klasse 4 und ist deshalb sehr teuer. Wenn Sie ihr Zertifikat als Laserschutzbeauftragter bei Fa. Aku-Klar erwerben wollen, rufen Sie uns bitte an.
Es herrscht Laserschutzbrillen-Tragepflicht während der Bestrahlung bezogen auf alle im Raum Anwesende.